Letztens erreichte eines unserer Mitglieder ein Bußgeldbescheid des Amts für öffentliche Ordnung. In diesem wird ihm vorgeworfen „einen Abfallbehälter zur Trommel umfunktioniert“ und damit die „öffentliche Sicherheit und Ordnung im […] Möslestadion“ gefährdet zu haben. Als Beweismittel werden der Polizeibericht sowie ein szenekundiger Beamter als Zeuge aufgeführt.

Die Hoffnung, dass es sich hierbei um einen schlechten Aprilscherz handle, machte sich beim Blick auf das Datum zunichte: 10.11.2019. Ganze sechs Monate ließ sich das Amt für öffentliche Ordnung nun also Zeit, um die in der Corona-Krise frei gewordenen Kapazitäten zu nutzen und diesem Fall nachzugehen.

Wir geben gerne zu, dass eines unserer Mitglieder zu besagtem Zeitpunkt (laut Tatvorwurf 14:39 Uhr) auf einem zuvor ausgeliehenen 5 Liter Mayonnaise Eimer getrommelt hat. Leider konnte seine Stellungnahme, in welcher er dem Amt für öffentliche Ordnung erklärte, dass er das Trommeln nach wenigen Minuten auf Hinweis der Fanbetreuung einstellte, sowie den Eimer wieder seinem Besitzer übergab, ihn „nicht vom Tatvorwurf entlasten“.

Deshalb sehen wir es auch als völlig richtig an ein Bußgeld in Höhe von 128,50€ zu verhängen. Bei schweren Vergehen muss auch schwer durchgegriffen werden!

Ob wir bei dem Gedanken an Beamte, die sich während ihrer Arbeitszeit mit solch einer Lappalie beschäftigen müssen, lachen oder weinen sollen, wissen wir nicht. Vermutlich ist es einfach nur ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Amts für öffentliche Ordnung in Freiburg, in dem es völlig über die Stränge schlägt.